Internationales Steuerrecht

Auslandsbeziehungen sind schon lange keine Seltenheit mehr.

Lieferungen ins Ausland oder aus dem Ausland, Leistungen im Ausland oder an ausländische Kunden bzw. Leistungen aus dem Ausland, längerfristige Tätigkeiten im Ausland, grenzüberschreitende Tätigkeiten von Arbeitnehmern etc. sind heutzutage nicht mehr nur ein Thema für große, international operierende Unternehmen. Auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Arbeitnehmer sind häufig mit Auslandssachverhalten konfrontiert.

Als Arbeitnehmer / Privatperson

  • leben Sie in Deutschland und arbeiten im Ausland bzw. sind von Ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsendet worden oder
  • leben Sie im Ausland und arbeiten in Deutschland bzw. sind von Ihrem Arbeitgeber nach Deutschland entsendet worden oder
  • leben und arbeiten Sie im Ausland, haben aber noch Anknüpfungspunkte in Deutschland
    (z. B. Vermietungsobjekte, Anteile an Unternehmen, Erbengemeinschaft etc.)?

In diesen Fällen stellen sich vielfältige Fragen, z. B. wo die Einkünfte steuerpflichtig sind, ob die Einkünfte ggf. aufzuteilen sind, welche Erklärungspflichten bestehen, wie eine eventuelle Doppelbesteuerung vermieden wird etc.

Bei Warenlieferungen ins Ausland oder bei Dienstleistungen im Ausland bzw. an ausländische Kunden, aber auch bei einer längeren Tätigkeit im Ausland bestehen für den Unternehmer viele Fragen:

  • Ergeben sich steuerliche Pflichten im Ausland?
  • Muss mit Umsatzsteuer fakturiert werden oder ohne?
  • Wenn ja, ist deutsche oder die jeweilige ausländische Umsatzsteuer auszuweisen?
  • Welche formalen Anforderungen, welche Dokumentationspflichten sind zu beachten?
  • Und viele Fragen mehr!

Wir helfen Ihnen, Auslandssachverhalte auch aus steuerlicher Sicht richtig abzubilden.